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Presseangelegenheiten

Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Magdeburg. 

Pressesprecher:
Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten
E-Mail: presse.sta-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

 

Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg

(StA MD) Ermittlungsverfahren zum Unglück in Nachterstedt eingestellt

23.02.2016, Magdeburg – 1

  • Staatsanwaltschaft Magdeburg

 

 

 

 

 

 

Am 18.07.2009 gegen ca. 04.30 Uhr ereignete sich an der

Südböschung des Tagebaurestloches Nachterstedt ein großräumiger Böschungsabrutsch.

Insgesamt gerieten ca. 4,5 Millionen Kubikmeter Erdreich in Bewegung,

wodurch ein großräumiger ? sogenannter - Rutschungskessel entstand. Dabei wurden

neben 3 Häusern auch drei Bewohner der Wohnsiedlung "Am Ring" in die

Tiefe gerissen, die dadurch auf tragische Weise ums Leben kamen.  

 

Durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurden unmittelbar

nach dem Unglücksereignis strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen, um zu

prüfen, ob ursächliches Tun oder pflichtwidriges Unterlassen von Dritten den

Erdrutsch und damit den Tod der 3 Verunglückten bedingt haben. Hierzu wurde durch

die Strafverfolgungsbehörden das Unglücksgeschehen in den zurückliegenden

Jahren mit hoher Intensität und immensen Aufwand, teils durch Einsatz von

technischen Feld- und Laborversuchen (Verflüssigungsuntersuchungen von Sand)

und Mitteln (Bohrungen), aufgearbeitet. Bei Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen  hatte das Verfahren einen Umfang von insgesamt

69 Gigabyte an verschriftlichten Unterlagen. Zum Vergleich: 1 Gigabyte entspricht

ca. 200 Kartons a 2.500 Blatt Papier A 4.

 

Zur Klärung der Unglücksursache wurde durch die

Staatsanwaltschaft ein Gutachterkonsortium unter der Leitung von Herrn Dr.-Ing.

Clostermann der Markscheiderisch-Geotechnische Consulting Dortmund beauftragt.

Die Gutachter kamen nach den Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass der Böschungsabrutsch

auf ein Versagen des errichteten Böschungssystems unter Wasser zurückzuführen sei.

Dort bei Errichtung des Böschungssystems verwendete Kippmaterialien seien durch

die zur Unglückszeit vorherrschenden Wasserdrücke in Bewegung geraten und

abgerutscht. 

 

Zudem hat die Betreibergesellschaft Lausitzer und

Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gutachtliche

Untersuchungen zur Unglückursache angestellt. Auch der von der

Betreibergesellschaft beauftragte Gutachter Prof. Dr. Rolf Katzenbach kam im

Kern zu dem Ergebnis, dass Schwachstellen im Böschungssystem und hoher

Wasserdruck für den Abrutsch mitursächlich gewesen seien. Er geht  jedoch davon aus, dass Auslöser für den

Böschungsabrutsch ein seismisches Ereignis (Microbeben) gewesen sei.  

 

Schon vor diesem Hintergrund, dass trotz Auswertung aller

seit Beginn des Bergbaus im Unglücksbereich, wo seit ca. 1831 Braunkohle

abgebaut wird, vorliegenden Unterlagen und Aufzeichnungen keine einheitliche

Ursache für den Erdrutsch durch die Gutachter festgestellt werden kann, ließ

sich der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch)

nicht erhärten.

 

Es haben sich auch keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte

dafür ergeben, dass Mitarbeiter der Betreibergesellschaft oder der

Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB),

strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Errichtung oder

Pflege des Böschungssystems am Unglücksort begangen haben. Die über Jahre sich

verändernden Grundwasserverhältnisse, Strömungs- und Druckverhältnisse, waren

nicht sicher vorhersehbar. Aus den Ermittlungen ließ sich auch nicht herleiten,

dass etwa Maßnahmen zur Verhinderung des Böschungsabrutsches oder

Evakuierungsmaßnahmen in Kenntnis eines bevorstehenden Erdrutsches unterlassen

wurden.   

 

Daher wurde das Ermittlungsverfahren durch die

Staatsanwaltschaft nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt.

 

 

 

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