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Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Magdeburg. 

Pressesprecher:
Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten
E-Mail: presse.sta-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

 

Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg

StA MD: Presseerklärung
der Staatsanwaltschaft Magdeburg ? Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Stadelmann

01.08.2011, Magdeburg – 2

  • Staatsanwaltschaft Magdeburg

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 02/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft

Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 02/11

 

 

 

Magdeburg, den 1.

August 2011

 

 

 

StA MD: Presseerklärung

der Staatsanwaltschaft Magdeburg ¿ Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Stadelmann

 

 

 

Ermittlungsverfahren

gegen den früheren Agrar- und Umwelt-Staatssekretär Jürgen Stadelmann wegen

Verdacht des Geheimnisverrates und der Beihilfe zur Falschaussage.

 

 

 

Die

Staatsanwaltschaft Magdeburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Jürgen

Stadelmann gem. § 170 II StPO eingestellt.

 

Soweit

die Ermittlungen sich auf den Vorwurf des Geheimnisverrates bezogen haben,

konnte festgestellt werden, dass die Ausschusssitzung des

Untersuchungsausschusses am 05.09.2008 öffentlich war, so dass der Inhalt der

Zeugenaussagen kein Geheimnis im Sinne der Strafvorschrift des § 353 b StGB

darstellte. Der Tatvorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer

besonderen Geheimhaltungspflicht durch Weitergabe des Sitzungsprotokolls an den

Landrat Lothar Finzelberg hat sich deshalb nicht bestätigt. Zulässig war die

Weitergabe der Protokolle des Untersuchungsausschusses aber nicht; deren

Weitergabe verstößt gegen die Vorschriften des Untersuchungsausschussgesetzes.

 

Gegen

den damaligen Abgeordneten Stadelmann liegt auch kein Tatverdacht wegen anderer

Straftatbestände vor. In seiner Zeugenvernehmung ist Landrat Finzelberg befragt

worden, ob ihm die Aussagen seiner Mitarbeiter vor dem Untersuchungsausschuss

bekannt seien. Dies hat er bestritten und ist von dem Ausschussmitglied

Stadelmann nicht korrigiert worden. Eine Beihilfe zur Falschaussage liegt in

diesem Verhalten nicht, denn es ist nicht der Nachweis zu führen, dass

Stadelmann gehandelt hat, um die Haupttat, die Falschaussage, zu fördern. Wenn

ihm überhaupt vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden könnte, dann ist davon

auszugehen, dass er schwieg, um sein eigenes Fehlverhalten nicht aufdecken zu

müssen.

 

 

 

Niemann

Oberstaatsanwältin

 

 

 

 

 

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