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Pressesprecher:
Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten
E-Mail: presse.sta-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg
StA MD: Presseerklärung
der Staatsanwaltschaft Magdeburg ? Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Stadelmann
01.08.2011, Magdeburg – 2
- Staatsanwaltschaft Magdeburg
Staatsanwaltschaft Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 02/11
Staatsanwaltschaft
Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 02/11
Magdeburg, den 1.
August 2011
StA MD: Presseerklärung
der Staatsanwaltschaft Magdeburg ¿ Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Stadelmann
Ermittlungsverfahren
gegen den früheren Agrar- und Umwelt-Staatssekretär Jürgen Stadelmann wegen
Verdacht des Geheimnisverrates und der Beihilfe zur Falschaussage.
Die
Staatsanwaltschaft Magdeburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Jürgen
Stadelmann gem. § 170 II StPO eingestellt.
Soweit
die Ermittlungen sich auf den Vorwurf des Geheimnisverrates bezogen haben,
konnte festgestellt werden, dass die Ausschusssitzung des
Untersuchungsausschusses am 05.09.2008 öffentlich war, so dass der Inhalt der
Zeugenaussagen kein Geheimnis im Sinne der Strafvorschrift des § 353 b StGB
darstellte. Der Tatvorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer
besonderen Geheimhaltungspflicht durch Weitergabe des Sitzungsprotokolls an den
Landrat Lothar Finzelberg hat sich deshalb nicht bestätigt. Zulässig war die
Weitergabe der Protokolle des Untersuchungsausschusses aber nicht; deren
Weitergabe verstößt gegen die Vorschriften des Untersuchungsausschussgesetzes.
Gegen
den damaligen Abgeordneten Stadelmann liegt auch kein Tatverdacht wegen anderer
Straftatbestände vor. In seiner Zeugenvernehmung ist Landrat Finzelberg befragt
worden, ob ihm die Aussagen seiner Mitarbeiter vor dem Untersuchungsausschuss
bekannt seien. Dies hat er bestritten und ist von dem Ausschussmitglied
Stadelmann nicht korrigiert worden. Eine Beihilfe zur Falschaussage liegt in
diesem Verhalten nicht, denn es ist nicht der Nachweis zu führen, dass
Stadelmann gehandelt hat, um die Haupttat, die Falschaussage, zu fördern. Wenn
ihm überhaupt vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden könnte, dann ist davon
auszugehen, dass er schwieg, um sein eigenes Fehlverhalten nicht aufdecken zu
müssen.
Niemann
Oberstaatsanwältin
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